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Überbrückungshilfe III

Förderung Überbrückungshilfe

Was wird gefördert?

Das „Überbrückungshilfe“ Förderprogramm vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) unterstützt Unternehmen im Ausbau von digitalen Technologien und die damit verbunden Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören Investitionen in Hardware und Software, die die Digitalisierung von Unternehmen fördern. Digitalinvestitionen können nun einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Mit der Hilfe werden aber auch Fixkosten bis zu 90 % erstattet, wenn ein Betrieb einen Umsatzeinbruch von über 70 % erlitten hat. Es genügen jedoch bereits Umsatzeinbußen von 30 %, um einen Antrag stellen zu dürfen.

Wer wird gefördert?

– Umsatz von maximal 750 Mio. Euro im Jahr 2020
– In einem Monat ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
– Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt
– Eine Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland
– Unternehmensgründung vor dem 01.05.2020
– Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind berechtigt
– Unternehmen mit Beschäftigten dürfen auch dann einen Antrag stellen, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden
– Der Antrag muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte – Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.

Wie funktioniert die Förderung?

Wir helfen dir dabei die Förderung zu beantragen um die gewünschte Digitalisierung zu realisieren. Dabei arbeiten wir eng mit dem BMWK zusammen um die maximale Leistung für dein Unternehmen zu erreichen.

Zur Seite Überbrückungshilfe

1. Analyse der Digitalisierung

In einem persönlichen kostenlosen Gespräch analysieren wir deine Digitalisierungswünsche und Anforderungen.

2. Erstellung des Plans

Wir erstellen anhand deiner Wünsche und Bedürfnisse einen Digitalisierungsplan. Darin sind alle nötigen Informationen enthalten.

3. Antragsstellung Steuerberater

Über den Steuerberater erfolgt die Antragstellung. Ein Angebot über den Leistungszeitraum ist zwingend notwendig für die Bewilligung.

4. Ausschüttung der Förderung

Das Ausschütten des Zuschuss erfolgt in der Regel innerhalb und wenigen Tagen und kann direkt genutzt werden. 

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Überbrückungshilfe III

Dennis Maxelon

In einem unverbindlichen Meeting analysieren wir deine Anforderungen und Wünsche zur Digitalisierung. 

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Dein Anliegen an uns

Unsere mytizer Experten stehen im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und kann Unternehmern somit optimal von der Antragsstellung für die Förderung bis hin zur Implementierung der digitalen Lösungen unterstützen. Gerne setzen wir uns mit deinem Steuerberater in Verbindung und klären dein Anliegen schnell und direkt mit deinem Steuerbüro.

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